
Wer kommt für die Kosten auf?
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Mütterpflegerin. Den Anspruch hierfür regelt der § 24 SGB V, der eine Haushaltshilfe/Mütterpflegerin im Zusammenhang mit Schwangerschaft und/oder Geburt der Frau vorsieht (zuzahlungsfrei). Die Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung/Attest durch den Frauenarzt, die Hebamme oder den Hausarzt. Zudem darf keine im Haushalt lebende Person die Aufgaben übernehmen können.
Im Krankheitsfall greift § 38 SGB V, auch hier ist eine ärztliche Verordnung erforderlich und das im Haushalt lebende Kind muss unter 12 Jahren alt sein. Die Zuzahlung beträgt in diesem Fall maximal 10 € pro Tag.
Bist du privat versichert? Bitte kläre vorab mit deiner Versicherung, ob die Kosten übernommen werden.
Natürlich kannst du mich auch immer privat buchen.

§ 24 SGB V Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und nach Entbindung
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keine andere, im Haushalt lebende Person, kann den Haushalt weiter führen (z.B. der Partner arbeitet wieder - auch Homeoffice)
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ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung erforderlich

§ 38 SGB V Haushaltshilfe im Krankheitsfall
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keine andere, im Haushalt lebende Person, kann den Haushalt weiter führen
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mindestens ein Kind unter 12 Jahren lebt im Haushalt
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ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung erforderlich

Privatleistung
Ich bin auch ohne Kassenleistung für dich da!