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Wer kommt für die Kosten auf?

Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Mütterpflegerin. Den Anspruch hierfür regelt der § 24  SGB V, der eine Haushaltshilfe/Mütterpflegerin im Zusammenhang mit Schwangerschaft und/oder Geburt der Frau vorsieht (zuzahlungsfrei). Die Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung/Attest durch den Frauenarzt, die Hebamme oder den Hausarzt. Zudem darf keine im Haushalt lebende Person die Aufgaben übernehmen können.

Im Krankheitsfall greift § 38 SGB V, auch hier ist eine ärztliche Verordnung erforderlich und das im Haushalt lebende Kind  muss unter 12 Jahren alt sein. Die Zuzahlung beträgt in diesem Fall maximal 10 € pro Tag.


 

Bist du privat versichert? Bitte kläre vorab mit deiner Versicherung, ob die Kosten übernommen werden.


 

Natürlich kannst du mich auch immer privat buchen.

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